Waschen, Schneiden, Föhnen, Arbeitszeugnisse schreiben
Fast alle Tätigkeiten, die im Friseursalon anfallen, gehen der Friseurmeisterin oder dem Friseurmeister mit Leichtigkeit von der versierten Hand. Ob die lange Lockenmähne gekürzt, der Blondschopf schwarz gefärbt oder die Galafrisur kreiert wird – alles klein Problem.
Doch wie geht der Friseur, auch Frisör oder Hair-Stylist genannt, vor, wenn eine Mitarbeiterin gekündigt hat und die nicht alltägliche Erstellung eines Arbeitszeugnisses ansteht?
Häufig ist das für den Friseur eine komplizierte Angelegenheit. Welche Formulierung ist die richtige, um den Angestellten fair und korrekt, also wahrheitsgemäß und wohlwollend, wie es im Fachjargon heißt, zu bewerten? Eine Frage, mit der sich auch Hair-Stylisten auseinandersetzen müssen. Die Anforderungen an die Erstellung eines Arbeitszeugnisses sind hoch, und man muss schon ein Experte sein, um dies auf Anhieb zu 100% richtig zu machen.
ARBEITSZEUGNIS BEWERTEN LASSEN
Das Arbeitszeugnis für einen Friseur / eine Friseurin
Nehmen Sie als Grundlage für die Zeugniserstellung unseren Zeugnis-Aufbau. Hier finden Sie klar und übersichtlich strukturiert, wie das Arbeitszeugnis von der Zeugnisüberschrift bis zur Zeugnisunterschrift gestaltet sein sollte.
Wichtiger Bestandteil ist dabei die Aufgabenbeschreibung. Im Friseurhandwerk gibt es typische Tätigkeiten, die in einem Arbeitszeugnis genannt werden sollten. Dazu gehören neben dem Kundenservice mit Beratung und Betreuung von Kunden und einem höflichen, serviceorientierten Auftreten natürlich auch die fachlichen Kompetenzen wie Waschen, Schneiden, Föhnen, Legen, Färben und Pflegen der Haare, sowie die Durchführung von Rasuren oder kosmetischer Behandlungen. Weiterhin allgemeine Aufgaben wie das Bedienen der Kasse, der Kassenabschluss und die Terminplanung. Besondere Tätigkeiten sind die Planung und Durchführung von Werbeaktionen oder Hausbesuche bei den Kunden.
Bei Arbeitszeugnissen im Friseurberuf sollte naturgemäß der Schwerpunkt in der Bewertung von Service und fachlichen Kompetenzen liegen. Das sind die Kriterien, die zum Beispiel einen guten Friseur-Gesellen ausmachen. Wichtig ist dabei, dass die bewerteten Arbeitsbereiche durch die Gesellen-Ausbildung abgedeckt wurden, denn nur tatsächlich erbrachte Leistungen dürfen bewertet werden. Dieser Grundsatz gilt für jedes Arbeitszeugnis. Tätigkeiten eines Meisters gehören also auf keinen Fall in ein Arbeitszeugnis eines Friseur-Gesellen, und sollten sie dennoch erbracht worden sein dürfen sie selbstverständlich nur wohlwollend beschrieben werden.
DZP-TIPP: Arbeitszeugnis Erstellung leicht gemacht: in unserem Online-Zeugnisgenerator finden Sie Arbeitszeugnis Muster für Friseure. Wählen Sie bei der Berufsbezeichnung “Friseur/-in” aus und erstellen Sie einfach und perfekt Arbeitszeugnisse.