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Rechtsanwältin Maria Dimartino, Eppelheim:

Viele Personaler setzen Software zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses ein

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Dieser Anspruch ist in der Gewerbeordnung geregelt. In § 109 GewO heißt es: „Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“

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Notwendigkeit eines Zwischenzeugnisses

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, sich während eines Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Vorgesetzte wechselt oder man schon lange im Betrieb beschäftigt ist – aber die Leistung noch nie bewertet worden ist. Ein Zwischenzeugnis kann auch notwendig sein, wenn man sich aus dem Arbeitsverhältnis heraus um eine neue Beschäftigung bewirbt.

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Keine Personalabteilung – was nun?

Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses stellt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vor eine größere Hürde. Denn nicht jeder Arbeitgeber hat eine Personalabteilung zur Verfügung, die ein Arbeitszeugnis regelkonform erstellen kann. Denn ein Zeugnis hat einen ganz bestimmten Aufbau und lebt von Schlüsselwörtern. Die Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers erfolgt durch sprachliche Formulierungen (“Zeugnissprache”), die Schulnoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ entsprechen.

Zeugnisstreit vor dem Arbeitsgericht

Beim Versuch, sich schnell etwas scheinbar Brauchbares aus dem Internet zusammen zu kopieren, führt das in aller Regel dazu, dass man sich ebenso schnell vor dem Arbeitsgericht in einem Zeugnisstreit wieder findet. Viele Personalabteilungen greifen mittlerweile für die Erstellung von Zeugnissen auf Software zurück, um sicher zu gehen, dass alle Sätze einem gewissen Standard entsprechen und es nicht zu ungewollten Rechtsstreitigkeiten kommt. Eine Software kann die Erstellung und die Prüfung eines Zeugnisses erleichtern.

Zeugnissprache undurchsichtig und tückisch

Die Prüfung durch einen Fachkundigen ist zwar nicht völlig entbehrlich, denn oft können gute Formulierungen in der Gesamtschau oder aufgrund der Satzstellung auch negativ sein, aber es können schon viele Fehler eingrenzt werden. Für den Arbeitnehmer ist die Zeugnissprache undurchsichtig und tückisch, denn nicht alles, was gut klingt, ist auch gut. Beispielsweise der Satz „Er zeigte Fleiß und Eifer“ stellt gerade mal eine „ausreichende“ Leistungsbewertung dar. Die Zeugnissprache ist ständig im Wandel und unterliegt auch gewissen Trends, daher ist es wichtig, auf dem aktuellen Stand zu sein.

Fachbeitrag von:

Maria Dimartino
-Rechtsanwältin-
Schulstraße 5
69214 Eppelheim
Telefon: +49 6221 6734302
Mobil: +49 179 1081769
E-Mail: mail[at]jurvita.de
Web: http://www.jurvita.de

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