Wichtigste Aufgaben im Arbeitszeugnis zuerst aufführen
In kaum einem anderen Land kommt der sorgfältigen schriftlichen Bewerbung eine solche Bedeutung zu wie in Deutschland. Unerlässlicher Bestandteil sind natürlich die Arbeitszeugnisse.
Hier entwickelten sich ausgefeilte, teilweise gesetzlich verankerte Regelungen bezüglich Form und Inhalt.
Die Beschreibung der Tätigkeiten des Mitarbeiters steht neben der Leistungsbeurteilung im Zentrum des Zeugnisses. Dafür etablierte sich eine bestimmte, sinnvolle Reihenfolge als Norm.
Die Tätigkeitsbeschreibung
Im ersten Absatz des Arbeitszeugnisses erfolgt eine allgemeine Nennung der Funktion des Arbeitnehmers, beispielsweise: Herr Müller war (…) als Sachbearbeiter in Vollzeit im Bereich xxx tätig. Im Anschluss, meist im nächsten Absatz, werden die fachlichen Tätigkeiten und Aufgabengebiete einzeln angeführt, häufig anhand einer stichpunktartigen Liste. Dabei werden die wichtigsten Tätigkeiten zuerst genannt.
Achtung: Stehen nebensächliche Tätigkeiten an erster Stelle, kann dahinter die Intention des Arbeitgebers stehen, mitzuteilen, dass der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, die ihm obliegenden wichtigen Aufgaben zufriedenstellend auszuführen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass alle Formulierungen “wohlwollend” sein müssen. Das Interesse des Arbeitgebers geht aber dahin, im Zeugnis dem potenziellen nächsten Arbeitgeber zu signalisieren, wenn die Leistung des Arbeitnehmers gravierende Mängel aufwies.
Hat der Arbeitnehmer eine leitende Position bekleidet, werden seine Zuständigkeitsbereiche nun möglichst differenziert dargestellt. Dazu gehören auch fachliche, berufsspezifische Qualifizierungen und besondere Kompetenzen (Managementkompetenz), die er im Arbeitsalltag eingebracht hat.
Die Bewertung der Arbeitsleistung
Es folgt die Bewertung der fachlichen Arbeitsleistung anhand einer Beschreibung, inwieweit der Arbeitnehmer den Anforderungen entsprach, wie qualifiziert, leistungsstark und zügig er seine Aufgaben hinsichtlich beruflichem Know-how, Fachwissen und Erfahrung bewältigt hat. Nach den fachlichen “Hardskills” folgt die Beschreibung der “Softskills”, das sind Sozialkompetenzen: Dazu zählen unter anderem Teamfähigkeit, der freundliche Umgang mit Kunden, einwandfreies Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden, bei leitenden Positionen auch Führungsqualitäten. Je nach Spezifika des Arbeitsplatzes und Unternehmens können unterschiedliche soziale Fähigkeiten gefragt sein. Hier sollte der Arbeitgeber darstellen, wie sich das Sozialverhalten des Arbeitnehmers auf die Zusammenarbeit im Team und die Arbeitsleistung auswirkte.
DZP-TIPP: Überprüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitszeugnis die wichtigsten Tätigkeitsbeschreibungen am Anfang stehen und die weniger wichtigen am Ende der Aufzählung.