Auch bei einer Entlassung haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Sie sind entlassen worden, möglicherweise sogar fristlos, unberechtigt und ohne jegliche Ankündigung? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren und sofort richtig auf die Kündigung reagieren.
Auch wenn Sie sich jetzt vor den Kopf gestoßen fühlen und Ihre Emotionen hochkochen, sollten Sie die Ruhe bewahren, denn möglicherweise ist Ihre Entlassung sogar unwirksam.
Ist Ihre Entlassung unwirksam?
Dies ist sie dann, wenn Ihnen ausschließlich mündlich gekündigt wurde. Denn eine Kündigung bedarf zwingend der schriftlichen Form. Bleibt die schriftliche Kündigung aus, können Sie beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung klagen – und dies sogar erfolgreich. Dabei ist es von Vorteil, wenn Zeugen, beispielsweise Arbeitskollegen, die mündliche Kündigung bestätigen können.
Die Unterschrift und den Briefkopf auf der Kündigung unter die Lupe nehmen
Ihre Entlassung kann unwirksam sein, wenn sie nicht im Original unterschrieben wurde. Namenskürzel und Unterschriftsstempel sind ebenfalls nicht zulässig. Zudem muss die Unterschrift von einer Person stammen, die berechtigt ist, eine Kündigung auszusprechen oder dazu bevollmächtigt wurde. Stimmt die im Briefkopf angegebene Anschrift oder Firmenbezeichnung nicht mit der tatsächlichen überein, kann Ihre Entlassung ebenfalls unwirksam sein.
Auch eine fristlose Kündigung ist an eine Frist gebunden
Haben Sie eine außerordentliche, fristlose Kündigung erhalten, so muss diese zeitnah nach dem Kündigungsanlass ausgesprochen werden. Geschieht dies erst 14 Tage nach dem Vorfall der angeblichen Verfehlung, ist eine fristlose Kündigung unwirksam.
Der Betriebsrat muss der Entlassung zustimmen
Wenn in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor einer Kündigung angehört werden. Widerspricht der Betriebsrat einer Kündigung, wird diese zwar nicht unwirksam, bei einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrates jedoch schon. Sie haben die Möglichkeit, die Anhörung in Ihrer Kündigungsschutzklage zu rügen.
Reagieren Sie schnell – fragen Sie den Profi um Rat
Denn Sie haben nur drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen Ihre Entlassung zu wehren. Ansonsten ist die Kündigung rechtswirksam. Es ist von Vorteil, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Fachanwälte für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Experten-Finder.
Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Nach einer Entlassung haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Aufschluss über Ihr Verhalten und Ihre Leistungen im Betrieb gibt. Das Zeugnis muss klar und verständlich geschrieben sein und darf keinerlei “versteckte” Formulierungen enthalten, die Sie bei Ihrem nächsten Arbeitgeber diskreditieren würden. Beispiel: “Der gesellige Arbeitnehmer”, was letztendlich bedeuten würde, dass Sie geschwätzig oder Alkohol abhängig waren. Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis sicherheitshalber von einem Zeugnisdienstleister oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. In unserem Experten-Finder finden Sie Ihren Spezialisten.
DZP-TIPP: Haben Sie eine Kündigung erhalten, fragen Sie einen Experten um Rat. Fachanwälte für Arbeitsrecht finden Sie in unserem Experten-Finder.