Zeugnisformulierungen haben so ihre Tücken
Beim Arbeitszeugnis und beim Zwischenzeugnis immer zwischen den Zeilen lesen
Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat bei Beendigung des Arbeitsvertrages ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Unter besonderen Bedingungen steht Ihnen auch ein Zwischenzeugnis zu.
ARBEITSZEUGNIS ANALYSIEREN LASSEN
Doch auch, wenn das Arbeitszeugnis oder das Zwischenzeugnis auf den ersten Blick augenscheinlich positive Zeugnisformulierungen enthält, kann es hier unter Umständen Textbausteine geben, die den neuen Arbeitgeber auf eine nicht erwünschte Verhaltens- oder Arbeitsweise des Arbeitnehmers hinweisen können. Daher sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis ganz genau auf versteckte Zeugnisformulierungen prüfen lassen.
Das Arbeitszeugnis ist das Aushängeschild des Arbeitssuchenden
Gerade ein gutes Zeugnis wird Ihnen bei einer Bewerbung helfen, schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Doch die Arbeitgeber kennen jede Formulierung im Arbeitszeugnis sehr genau, die auf etwaige Schwächen des Arbeitnehmers hindeuten können. Die Zeugnissprache muss immer positiv (“wohlwollend”) klingen, negative Äußerungen dürfen Arbeitgeber nicht verwenden.
ZEUGNISENTWURF ERSTELLEN LASSEN
Ein positives “zur vollen Zufriedenheit” zeigt dem neuen Arbeitgeber, dass der Arbeitssuchende seine Arbeit nur durchschnittlich, also mit Note 3, ausgeführt hat. Ein ebenfalls durchaus positiv klingendes “stets bemüht, den Anforderungen zu entsprechen” ist ein negativer Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer zwar Einsatz zeigte, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen – hierbei jedoch meistens erfolglos blieb.
Wird Ihnen in Ihrem Arbeitszeugnis sogar “bescheinigt”, dass Sie aufgrund ihrer “geselligen Art sehr geschätzt bei den Mitarbeitern” waren, dann bedeutet dies, dass Sie sich mehr um die Gerüchte in der Firma gekümmert haben, als um Ihre Arbeit. Solche “geselligen” Zeugnisformulierungen können ebenfalls bedeuten, dass der Mitarbeiter dem Alkohol nicht abgeneigt war.
Negative Zeugnisformulierungen unbedingt streichen lassen
Hellhörig werden sollten Sie ebenfalls, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber bescheinigt, dass Sie die Aufgaben in Ihrem Interesse gelöst haben. Denn damit gibt er dem neuen Arbeitgeber zu erkennen, dass Sie Diebstähle begangen haben oder zu sonstigen Verfehlungen neigten. Einen faulen Mitarbeiter beschreibt der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis mit dem Satz, dass dieser die Gelegenheit hatte, seine Aufgaben zu erledigen.
Wenn im sozialen Verhalten Formulierungen wie “…war gegenüber Kollegen und Vorgesetzten…” oder “… Sein verhalten gegenüber Kollegen und Mitarbeitern war…” (ohne die Nennung de Vorgesetzten) enthalten sind, so deutet dies auf Probleme mit dem Chef hin.
Auch Schlusssätze bedeuten nicht immer das, was dort schwarz auf weiß steht. Eine “gesunde Zukunft” drückt aus, dass der Mitarbeiter oft krank war, während “Neuem gegenüber aufgeschlossen” aussagt, dass der Arbeitnehmer nur wenig Erfolg hatte bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis Gutes über Sie aussagt, sollten Sie dieses von einem Experten überprüfen lassen und falls erforderlich Ihren ehemaligen Arbeitgeber auffordern, entsprechende Zeugnisformulierungen zu ändern.
DZP-TIPP: Ein Fachmann auf dem Gebiet der Zeugnisanalyse oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen bei der Prüfung des Arbeitszeugnisses helfen. Den Experten in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Experten-Finder.