Arbeitszeugnis Note 1 – “sehr gut” fällt auf und stellt Fragen
Arbeitszeugnis Note 1 – Der erste Schritt in eine neue Karriere
Ehe sich ein neuer Arbeitgeber für Sie entscheidet und Sie zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch einlädt, orientiert er sich an Ihrer Bewerbung und Ihren Referenzen.
Hat Ihr letzter Arbeitgeber Sie mit der Arbeitszeugnis Note 1 bewertet, kann dies der erste Schritt in eine neue Karriere und in die berufliche Veränderung sein.
Warum die Arbeitszeugnis Note 1 Fragen aufwirft
Als Arbeitnehmer freuen Sie sich über diese Bewertung und sehen sich schon in der gewünschten Position im neuen Unternehmen. Aber Vorsicht, bei Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber kann eine Spitzenbewertung auch für Unklarheit sorgen. In den wenigsten Fällen verleiht ein ehemaliger Arbeitgeber das Prädikat sehr gut. Entspricht Ihr Arbeitszeugnis Note 1 und wird es gleichzeitig von einer hohen Belobigung begleitet, kann dies beim neuen Arbeitgeber eine gesteigerte Aufmerksamkeit zu Ihrer Person hervorrufen. Fragen, ob Sie das Arbeitszeugnis selbst geschrieben oder gerichtlich eingeklagt haben, sind keine Seltenheit. Lobt der ehemalige Arbeitgeber Sie eventuell weg? Sie fallen auf, aber ob die hier erzielte Wirkung der Weg in Ihren neuen Beruf oder der Weg ins Misstrauen beim Bewerbungsgespräch sein wird, können Sie nicht vorhersagen. Wenn Sie sich mit einem Arbeitszeugnis der Note sehr gut bewerben, sollten Sie dem neuen Arbeitgeber die Möglichkeit zur Rücksprache mit dem bisherigen Arbeitgeber einräumen und so für eine Beseitigung der Unklarheiten sorgen. Entspricht die Bewertung den Tatsachen, haben Sie den neuen Job praktisch schon in der Tasche – und das sehr gute Arbeitszeugnis hat seinen Teil dazu beigetragen.
ARBEITSZEUGNIS ERSTELLEN LASSEN
Niemand ist perfekt
Die Arbeitszeugnis Note 1 – sehr gut – stellt Sie als perfekten und fehlerfreien Arbeitnehmer dar. Es ist durchaus möglich, dass der neue Arbeitgeber mit einer gesunden Skepsis reagiert. Vor allem dann, wenn Ihre früheren Zeugnisse sich anders lesen und Ihnen eine eher mittelmäßige Bewertung bescheinigen.
DZP-TIPP: Geben Sie dem neuen Arbeitgeber die Möglichkeit zur Rücksprache mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber, das beseitigt Unklarheiten und schafft Vertrauen.