Betriebsübergang im Arbeitszeugnis erwähnen?
Lückenlose Dokumentation des Arbeitsverhältnisses im Arbeitszeugnis
Als Betriebsübergang bezeichnet man den Wechsel des Betriebs-Inhabers oder den Wechsel eines Betriebs-Teils.
Dabei geht das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers automatisch auf das Unternehmen des neuen Inhabers über.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass der bisherige Inhaber des Unternehmens Ihnen im Falle eines Betriebsübergangs lediglich ein Zwischenzeugnis ausstellen kann, da Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis tätig sind und gleichzeitig auch Ihre aus der bisherigen Betriebszugehörigkeit gewachsenen Ansprüche erhalten bleiben. Schauen Sie sich für weiterführende Informationen das Video: Recht auf ein Zwischenzeugnis an.
Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist nun zwar kein Muss, es empfiehlt sich jedoch im Falle eines Betriebsübergangs, sich ein solches Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, da der neue Unternehmensinhaber eine Beurteilung im Sinne eines objektiven Arbeitszeugnisses für die vorangegangene Arbeitszeit nicht oder nur unzureichend bewerten kann.
Weiterhin darf der (neue) Arbeitgeber Sie im Arbeitszeugnis, bei gleicher Beurteilungsgrundlage, nicht schlechter beurteilen, als im zuvor ausgestellten Zwischenzeugnis geschehen (LAG Köln 22.8.1997 – 11 Sa 235/97).
Was bedeutet ein Betriebsübergang für die Formulierung in Ihrem Arbeitszeugnis?
Wenn Sie nach dem Betriebsübergang Ihre Tätigkeit bei dem neuen Unternehmensinhaber fortsetzen und zu einem späteren Zeitpunkt die Firma verlassen, dann sollte in Ihrem (Abschluss-)Arbeitszeugnis in jedem Fall auf den Wechsel des Eigentümers hingewiesen werden. Dieser Hinweis dient somit gleichzeitig der lückenlosen Dokumentation Ihres Arbeitsverhältnisses und vermeidet bei Vorstellungsgesprächen eventuelle Rückfragen Ihres Gegenübers.
DZP-TIPP: Lassen Sie sich bei einem Betriebsübergang unbedingt ein Zwischenzeugnis ausstellen. Sollten Sie später ein finales Arbeitszeugnis des neuen Unternehmensinhabers erhalten, achten Sie auf den Hinweis zum Betriebsübergang in Ihrem Zeugnis. Wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen wollen, finden Sie Fachanwälte für Arbeitsrecht ganz in Ihrer Nähe mit unserem Experten-Finder.