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Elternzeit – gehört ins Arbeitszeugnis oder nicht?

Elternzeit – gehört ins Arbeitszeugnis oder nicht?

Elternzeit für Qualifikation und Leistung unerheblich

Die Elternzeit genießt in Deutschland einen besonderen Schutz. Sie wird für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt und darüber hinaus steht der Arbeitgeber in der Verpflichtung, das Arbeitsverhältnis mit dem Elter nach Ablauf der Freistellung zu gleichen Bedingungen wie vorher fortzusetzen.

Während der Elternzeit ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht erlaubt.

ZEUGNIS ÜBERPRÜFEN LASSEN

Ob die Elternzeit nun im Arbeitszeugnis erwähnt werden sollte oder nicht, dazu haben wir für Sie folgende Informationen zusammengestellt:

Das LAG Köln geht in seinem Urteil vom 30. August 2007 – AZ 10 Sa 482/07 zum Zwischenzeugnis eines Werkzeugmachers davon aus, dass das Zwischenzeugnis Bestandteil einer Bewerbung sein kann. Für den möglichen neuen Arbeitgeber ist es deshalb wichtig, sich einen wahren Eindruck vom Bewerber zu verschaffen. Nun hat der Werkzeugmacher in den letzten drei Jahren vor Ausstellung des Zwischenzeugnisses aufgrund der Elternzeit zwei Jahre nicht gearbeitet. Die Nennung dieser Tatsache im Zwischenzeugnis ist lt. LAG Köln folgerichtig und zulässig.

ZEUGNISERSTELLUNG

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt vertritt die Ansicht, dass eine Abwesenheit von 66 % in Bezug auf die gesamte Beschäftigungsdauer unbedingt im Arbeitszeugnis Ausdruck finden muss, weil es sich hierbei um einen wesentlichen zeitlichen Abschnitt innerhalb des gesamten Arbeitsverhältnisses handelt. So hat das BAG in seinem Urteil vom 10. 5. 2005 – 9 AZR 261/04 entschieden und dabei das Hessische Landesarbeitsgericht in dessen Urteil vom 19.04.2004 – 11 Sa 734/03 bestätigt.

In seiner Urteilsbegründung führt das BAG aus, dass bei einer Nichterwähnung dieser vom zeitlichen Anteil her so wesentlichen Elternzeit bei Dritten (z. B. bei einem künftigen, neuen Arbeitgeber, der dieses Zeugnis in einer Bewerbungsmappe vorfindet) der Eindruck erzeugt werden könnte, dass die im Arbeitszeugnis vorgenommene Leistungsbeurteilung sich auf den kompletten Zeitraum des rechtlichen Arbeitsverhältnisses bezieht – und dies ist hier ganz eindeutig nicht der Fall.

DZP-TIPP: Nimmt die Elternzeit weniger als ein Drittel der Gesamtarbeitszeit bei einem Arbeitgeber ein, so muss diese Tatsache im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden. Liegt die Elternzeit bereits längere Zeit zurück, spricht absolut nichts dagegen, diese Ausfallzeit im Arbeitszeugnis zu benennen.

Dankes-Bedauern-Formel im Arbeitszeugnis

Dankes-Bedauern-Formel im Arbeitszeugnis

Kein Anspruch auf Dank, Bedauern und gute Wünsche

Sie glauben, der Arbeitgeber sei Ihnen im Arbeitszeugnis zu Dank verpflichtet nachdem Sie jahrelang für ihn gearbeitet haben und somit maßgeblich für seinen Erfolg mitverantwortlich sind?

Sie selbst haben gekündigt, gehen im Guten und erwarten in Ihrem Arbeitszeugnis das Natürlichste der Arbeitswelt: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche.

ARBEITSZEUGNIS GENERATOR

Rein von der Überlegung her ist das ein sehr ehrenwerter Gedanke. Mehr jedoch nicht, denn: In der gesamten Zeit Ihrer Tätigkeit haben Sie von Ihrem Chef für Ihre Leistung als Gegenwert das Gehalt oder den Lohn erhalten.

Sie fragen sich, ob Ihr Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet ist, in Ihrem Arbeitszeugnis den Dank für Ihre Arbeitsleistung, das Bedauern Ihres Weggangs und die Wünsche für Ihre Zukunft aufzunehmen?

Dieses Thema beschäftigt die Gerichte immer wieder. So entschied das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2001 (Urteil vom 20.02.2001, Az: 9AZR 44/00), dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, im Arbeitszeugnis Dank und Zukunftswünsche auszudrücken. Dem entgegen hat zwei Jahre später jedoch das Arbeitsgericht Berlin befunden (ArbG Berlin 7.3.2003, 88 Ca 604/03), dass der Arbeitnehmer sehr wohl einen Anspruch auf die Dankes-Bedauern-Formel hat, da das Fehlen dieser Formel den sonst “positiven Gesamteindruck” entwerten kann.

PROFESSIONELLE ARBEITSZEUGNIS BEWERTUNG

Das BAG hat sich im Dezember 2012 ein weiteres Mal dazu geäußert (Urteil vom 11.12.2012, 9AZR 227/11) und höchstrichterlich entschieden, dass der Arbeitnehmer “keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel” hat (dieses und weitere Urteile finden Sie hier).

Kein Anspruch auf Dankes-Bedauern-Formel

Fakt ist also, dass Sie keinen Anspruch auf die Dankes-Bedauern-Formel im Arbeitszeugnis haben – wenngleich dies jahrelang geübter Praxis der Zeugniserstellung widerspricht. Sollten Sie dennoch Beispiele für eine Formulierung suchen finden Sie diese hier.

DZP-TIPP: Wenn in Ihrem Arbeitszeugnis die Dankes-Bedauern-Formel fehlt und Ihr Chef Ihnen keine Zukunftswünsche mit auf den Weg gibt, bitten Sie ihn höflich um Ergänzung dieser Zeugniskomponente. Denken Sie jedoch daran, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Schlussformel haben.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein einfaches?

Qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein einfaches?

Steht Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu?

Häufig hat man schon von einem “einfachen” oder einem “qualifizierten” Arbeitszeugnis gehört. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Zeugnisarten? Und welches Zeugnis steht Ihnen zu?

Das einfache Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis enthält die Daten zu Ihrer Person sowie Informationen über die Art und den Zeitraum der Tätigkeit.

ARBEITSZEUGNIS ANALYSIEREN

Solch ein einfaches Arbeitszeugnis ist folglich eine reine Bestätigung oder Bescheinigung darüber, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums für den Arbeitgeber tätig gewesen sind. So kann das einfache Arbeitszeugnis gestaltet sein:

Zeugnis

Herr Max Mustermann, geboren am 01.05.1965 war bei uns vom 01.06.2013 bis zum 30.04.2014 in Vollzeit als Lagerist tätig. Zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Mustermann gehörten folgende Aufgaben:

  • Wareneingangskontrolle
  • Warenannahme und Wareneingangsabwicklung
  • Einlagerung von Produkten
  • Umgang mit konventionellem und automatisiertem Lagersystem
  • Erfassung und Meldung von Differenzen und Reklamationen nach Vorgaben
  • Bearbeitung von Bestandsprüfungen und Bestandsverwaltung
  • Mitwirkung bei Inventuren

Musterhausen, den 30.04.2015

Max Mustermann
Geschäftsführer

Hier finden Sie keine Hinweise zu einer Bewertung Ihrer Leistung oder Ihres Führungsverhaltens und Sozialverhaltens.

ZEUGNISENTWURF SCHREIBEN LASSEN

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist im Vergleich zum einfachen Arbeitszeugnis umfassender gestaltet und trifft sogenannte qualifizierte Aussagen und Bewertungen. Es enthält über die Informationen des einfachen Arbeitszeugnisses hinaus zusätzlich die Zeugniskomponenten

  • Aufgaben- oder Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung, dazu gehören Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnis, außergewöhnliche Erfolge sowie Bewertungen zum Führungsstil (bei Führungskräften)
  • Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  • Sozialverhalten und soziale Kompetenz
  • Austrittsgrund
  • Abschiedsformel (kein Anspruch lt. BAG)

Laut Gesetzgeber können Sie wählen. Sie haben die freie Wahl, sich für ein einfaches Arbeitszeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu entscheiden. Das Zeugnis Portal empfiehlt Ihnen in jedem Fall die qualifizierte Arbeitszeugnis Variante.

DZP-TIPP: Erstellen Sie mit unserem Online-Zeugnisgenerator Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis selbst. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber diesen Zeugnisentwurf vor und erkundigen Sie sich dann schriftlich danach, wann Sie mit Ihrem vom Arbeitgeber unterzeichneten Zeugnis rechnen dürfen. Sollten Sie keine zeitnahe Antwort erhalten, setzen Sie eine Frist.

Er sorgte stets für gesellige Stimmung

Er sorgte stets für gesellige Stimmung

Was denkt sich der Chef bei dieser Formulierung im Arbeitszeugnis?

Jeder kennt es, jeder weiß es. Die Formulierung “Er sorgte stets für gesellige Stimmung” im Arbeitszeugnis ist die Höchststrafe für den ehemaligen Arbeitnehmer.

Er sorgte stets für gesellige Stimmung bedeutet, dass der Zeugnisempfänger ein Alkoholproblem hat.

ARBEITSZEUGNISCHECK

Gibt es Zeugnisse mit diesem Textinhalt im wirklichen Arbeitsleben? Leider ja. Wir haben vor kurzem das Arbeitszeugnis eines Dachdecker-Helfers aus Düsseldorf erhalten und in diesem Zeugnis stand wortwörtlich: “Er sorgte stets für gesellige Stimmung im Kollegenkreis”.

Welche Absicht verfolgt der Arbeitgeber, wenn er seinen Mitarbeiter auf diese Weise nicht nur beurteilt sondern sogar verurteilt? Lassen Sie uns Ihre Einschätzung wissen und schreiben Sie Ihre Meinung in unser Forum. Kennen Sie eine Arbeitskollegin oder einen Arbeitskollegen, der alkoholabhängig ist? Wie gehen die Vorgesetzten mit dieser Situation um? Welche Auswirkungen hat die Alkoholsucht der einen Kollegin bzw. des einen Kollegen auf das ganze Team? Wir sind gespannt und freuen uns auf Ihren Diskussionsbeitrag.

ZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

Einerseits gibt es die Wahrheitspflicht. Das bedeutet, dass Zeugnisse der Wahrheit entsprechen müssen (BAG Urteil vom 17.2.1988 – 5 AZR 638/86).

Andererseits kennen wir alle die Wohlwollenspflicht. Der Gesetzgeber hat mit § 109 Abs. 2 GewO (BAG Urteil vom 12.08.2008 – Az. 9 AZR 632/07 ) folgendes Gesetz erlassen: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Leistung und Sozialverhalten sind im Arbeitszeugnis zutreffend und wohlwollend zu beurteilen. Von Wohlwollen kann bei einer solchen Zeugnisformulierung wie oben jedoch absolut keine Rede sein.

DZP-TIPP: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis Geheimcodes oder negative Formulierungen enthält, holen Sie den Rat eines Zeugnis-Experten ein. Lassen Sie diese Textpassagen in jedem Fall prüfen und von Ihrem Arbeitgeber aus dem Zeugnis entfernen.

Äußere Form eines Arbeitszeugnisses – Brief oder Urkunde?

Äußere Form eines Arbeitszeugnisses – Brief oder Urkunde?

Die äußere Form – Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde und kein Brief

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis wie einen gewöhnlichen Brief schreiben. Geschäftsbriefbogen – na klar. Aber dann: die Anschrift des Zeugnisempfängers im Adressfeld oder als Krönung eine Betreffzeile, die den Titel “Arbeitszeugnis” beinhaltet.

Wenn Sie ein solches Arbeitszeugnis erhalten ist Ihnen sofort klar, dass die äußere Form dieses Arbeitszeugnisses nicht der Form entspricht. Und der Inhalt?

ZEUGNISÜBERPRÜFUNG

Vermutlich wird auch dieser einige Wünsche übrig lassen. Was können Sie in solch einem Fall tun, um ein qualifiziertes und korrektes Arbeitszeugnis zu erhalten?

Die äußere Form eines Arbeitszeugnisses

Es passiert oft, ja zu oft, dass Arbeitszeugnisse erstellt und übergeben werden, die vollkommen aus der Form geraten sind. Da findet sich nicht korrekter Weise die Anschrift des Zeugnisempfängers im Adressfeld, es fehlen die wichtigsten Zeugniskomponenten, die Reihenfolge der Textbausteine stimmt nicht, Schreibfehler und Formfehler fallen ins Auge. Oftmals entstehen solche Zeugnisse, die sozusagen frei jeglicher Qualität sind, aus Unwissenheit – weil der Zeugnisaussteller es nicht besser weiß oder kann.

Legen Sie Ihrem (bisherigen) Chef deshalb ein Zeugnis eines früheren Arbeitgebers vor, ein Zeugnis von dem Sie wissen, dass es Sie gut beurteilt. So kann Ihr Vorgesetzter auf eine Vorlage zurückgreifen. Sollten Sie kein entsprechendes Arbeitszeugnis zur Hand haben, nehmen Sie am besten die professionelle Beratung eines Zeugnis-Dienstleisters in Anspruch, der Ihnen ein maßgeschneidertes Zeugnis erstellen kann. Diesen finden Sie in unserem Experten-Finder.

ARBEITSZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

Oder erstellen Sie sich Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis einfach selbst. Mit unserem kostenlosen Online-Zeugnisgenerator, der über 5.000 geprüfte Textbausteine und sämtliche Zeugniskomponenten enthält.

DZP-TIPP: Prüfen Sie an Hand unseres 10-Punkte-Zeugnis-Checks ob das äußere Erscheinungsbild passt und die Zeugniskomponenten in der richtigen Reihenfolge enthalten sind. Sollten Sie Zweifel haben, scheuen Sie sich nicht Ihren ehemaligen Arbeitgeber anzusprechen und um eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses zu bitten.

Dienstzeugnisse von der Bundeswehr

Dienstzeugnisse von der Bundeswehr

Das Dienstzeugnis von der Bundeswehr ist das wichtigste Dokument für den Einstieg ins zivile Berufsleben

Zeitsoldaten erhalten im Gegensatz zu Arbeitnehmern nach ihrer aktiven Laufbahn ein Dienstzeugnis, mit dem sie sich anschließend um einen zivilen Beruf bewerben können.

Bei dieser Konstellation gibt es ein paar Dinge, die man beachten sollte, um die Bedeutung dieses Zeugnisses richtig einzuschätzen.

DIENSTZEUGNIS SCHREIBEN LASSEN

Meist beginnt der junge Mensch seine Zeit beim Bund direkt nach der Berufsausbildung oder nach dem Studium. Das heißt; die Bundeswehr ist der erste richtige Arbeitgeber im Berufsleben der Soldaten.

Nach 2,4,6,8,12,15 oder maximal 20 Jahren verlässt er zumeist den Dienst, um in das zivile Berufsleben einzusteigen. Der einzige Beleg für den dann neuen möglichen Arbeitgeber, den der ehemalige Soldat vorweisen kann, ist das Dienstzeugnis. Oder mit anderen Worten, in der Bewerbung befindet sich lediglich eine einzige Beurteilung – und diese resultiert aus der Zeit bei der Bundeswehr.

ONLINE ARBEITSZEUGNIS GENERATOR

Zentrale Dienstvorschrift 20/6

Daher muss der Qualität und Aussagekraft eines Dienstzeugnisses besondere Bedeutung beigemessen werden. In der Bundeswehr gibt es hierfür eine so genannte zentrale Dienstvorschrift 20/6  (kurz ZDv 20/6), die die Bedeutung rund um das Dienstzeugnis klar herausstellt und den disziplinarischen Vorgesetzten, der das Dienstzeugnis erstellt, anhält, sich der großen Verantwortung bewusst zu sein, dass das Dienstzeugnis häufig der einzige Nachweis über das bisherige militärische Berufsleben ist und somit für den weiteren beruflichen Weg mitentscheidend sein kann.

Daher kann es von wesentlicher Bedeutung sein, dass sich das Dienstzeugnis an den Komponenten eines Arbeitszeugnisses und dessen Bewertungsmaßstäben ausrichtet, sonst könnte es schnell passieren, dass wichtige Beurteilungen fehlen oder, wenn doch vorhanden, deren Interpretation zu einer falschen Schlussfolgerung führen kann – was dem ehemaligen Zeitsoldaten den Einstieg ins zivile Berufsleben nicht unbedingt leichter macht.

DZP-TIPP: Vergleichen Sie Ihr Dienstzeugnis mit unserem Zeugnis-Aufbau. Prüfen Sie mit dem 10-Punkte-Zeugnis-Check, ob alle relevanten Aussagen in Ihrem Zeugnis enthalten sind und scheuen Sie sich nicht davor, ein korrigiertes Dienstzeugnis bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, der Bundeswehr, einzufordern. Nutzen Sie für etwaige Formulierungen unseren kostenlosen Online-Zeugnisgenerator.

 

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