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Arbeitszeugnis für Familienangehörige

Arbeitszeugnis für Familienangehörige

Arbeitsvertrag als Voraussetzung für ein Arbeitszeugnis für Familienangehörige.

Das Arbeitszeugnis ist eine für den Arbeitnehmer sehr wichtige Urkunde, welche in der Regel vom Arbeitgeber ausgestellt wird, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Anhand dieses Zeugnisses kann der Arbeitnehmer bei einer Bewerbung einen aussagekräftigen Nachweis über seine geleisteten Dienste und seine Qualifikationen erbringen.

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Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch im Familienunternehmen verankert war, können sich Probleme bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses für den scheidenden Familienangehörigen ergeben.

Denn oftmals gibt es aufgrund der familiären Bindung keinen gültigen Arbeitsvertrag, weil diese Formalität nicht als Notwendigkeit erachtet wurde. Doch wenn der Arbeitsvertrag fehlt, entfällt auch der Anspruch auf ein Zeugnis. Der dann scheidende Ehepartner hat im Falle einer Trennung kein Anrecht darauf und kann diesen auch nicht einklagen.

Die Problematik bei der Ausstellung

Es ist grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer empfehlenswert, von seinem Recht auf ein Arbeitszeugnis Gebrauch zu machen, gerade auch dann, wenn dieser in der Firma eines Familienangehörigen mit zugrunde liegendem Arbeitsvertrag gearbeitet hat. Jedoch muss bei der Bewerbung bedacht werden, dass der Zeugnisleser ein Zeugnis, welches von einem Verwandten ausgestellt wurde, anders wahrnimmt als eines, welches von einem unbeteiligten Dritten verfasst wurde. Wenn sogar noch der gleiche Nachname auf dem Zeugnis steht, wirft das bei manchem potentiellen Arbeitgeber Fragen auf. Inhalte und Beurteilungen werden eventuell als übertrieben oder als nicht wahrheitsgemäß empfunden. Deshalb ist es bei einem Familienunternehmen vorteilhafter, wenn ein anderer Vorgesetzter, der nicht mit dem Arbeitnehmer verwandt ist, das Zeugnis unterzeichnet.

Objektiver Wortlaut für ein glaubwürdiges Arbeitszeugnis

Eine positive, aber nicht “übertriebene” Darstellung der geleisteten Arbeiten mit einer genauen Auflistung der Tätigkeitsbereiche sollte den Hauptteil des Zeugnisses ausmachen. Auf diese Weise stellt sich beim potentiellen neuen Arbeitgeber nicht das Gefühl ein, dass die Qualifikationen im Arbeitszeugnis zu wohlwollend formuliert worden sind und eventuell nicht der Realität entsprechen könnten. Die wichtigsten Punkte sollten exemplarisch hervorgehoben und besonders gelobt werden.

DZP-TIPP: Arbeiten Sie als Familienmitglied im Familienbetrieb mit, bestehen Sie auf einen Arbeitsvertrag.

Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis analysieren

Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis analysieren

Bundesarbeitsgericht hat klare Vorstellungen zur Verhaltensbeurteilung

Wer sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und trotzdem für eine Bewerbung ein Zeugnis oder eine Verhaltensbeurteilung seiner Leistungen im Beruf oder der Ausbildung benötigt, der beantragt bei seinem Arbeitgeber häufig eine Zwischenzeugnis Beurteilung.

Das Zwischenzeugnis stellt eine gute Möglichkeit dar, Leistungen und Qualifikationen vom Arbeitgeber bewerten zu lassen und eine aktuelle Tätigkeitsbeschreibung aufzulisten, da jeder diesen Zeugnisanspruch heranziehen kann.

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Ein Recht auf eine Beurteilung, inklusiver der Tätigkeitsbeschreibung, und somit einen Zeugnisanspruch hat jeder Auszubildende und jeder Arbeitnehmer eines Beschäftigungsverhältnisses. Für die Anforderung eines Zwischenzeugnisses gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen (z. B. Wechsel des Vorgesetzten, Wechsel in eine andere Abteilung).

Punkto Formulierungen

Für einen möglichen zukünftigen Arbeitgeber sind die Beurteilungen in Zeugnissen immer interessant. Die Formulierungen der Zeugnisschreibung genauso wie die der Zwischenzeugnisse erscheinen manchmal etwas undurchsichtig und doppeldeutig. So erschließt sich bei einer positiven Bewertung eventuell nicht sofort, ob es sich jetzt tatsächlich um ein Lob oder vielmehr um eine als Lob verpackte Kritik handelt, da in Zeugnissprache formuliert wird. Dies lässt sich allerdings anhand einer Zeugnisanalyse herausfinden. Die klassischen Beispiele gehen hier von “stets bemüht” – was andeutet, dass jemand etwas versucht, aber nie erreicht hat – bis zu Hervorhebungen der Pünktlichkeit oder der Gesprächigkeit des Mitarbeiters. Denn da fragt man sich zu Recht, ob es sich hierbei um einen ausdrücklichen Hinweis auf fehlende Pünktlichkeit oder umfangreicher Geschwätzigkeit handeln könnte. Klar ist, dass für alle selbstverständlichen Dinge wie Pünktlichkeit, Sauberkeit und Höflichkeit normalerweise keine besondere Erwähnung notwendig ist. Die Regel heißt aber, dass wohlwollende Formulierungen in der Zeugnisschreibung beachtet werden müssenDie verwendete Zeugnissprache kann hier oft das ganze Arbeitszeugnis entwerten. Insbesondere kommt der Schlussformulierung eine Besonderheit zu, da diese zum einen eine wichtige Aussage über das Verhältnis zum Arbeitgeber enthält, der Arbeitgeber jedoch keinen rechtlichen Anspruch darauf hat.

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Zwischenzeugnis gleich Arbeitszeugnis?

Was aber kann man tun, wenn die Formulierungen und die Bewertungen vom Zeugnisausteller in einem abschließenden Arbeitszeugnis deutlich schlechter ausfallen als in einem vorher erhaltenen Zwischenzeugnis? Dies wäre ein berechtigter Grund, beim Arbeitgeber bzw. dem Zeugnisausteller gezielt nachzufragen. Anhand der Zeugnisanalyse lässt sich dies herausfinden. Denn wie das Bundesarbeitsgericht geurteilt hat, ist eine Verschlechterung der Beurteilung vom Zwischenzeugnis zum Arbeitszeugnis hin nicht gestattet. Die Ausnahme ist natürlich dann gegeben, wenn sich die Leistungen des Mitarbeiters erheblich verschlechtert haben sollten. Dann muss der Arbeitgeber dies jedoch belegen können. Daher empfiehlt sich eine zeitnahe Beantragung eines Zwischenzeugnisses, bevor es aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels zu Unstimmigkeiten kommen kann.

DZP-TIPP: Sind die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses erfüllt, lassen Sie sich in jedem Fall diese “Zwischenbeurteilung” anfertigen.

Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber – Verhandlungssache

Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber – Verhandlungssache

Die Beurteilung soll ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ergeben

Arbeitszeugnisse sind wichtige Begleiter im Berufsleben. Jeder neue Arbeitgeber will sie sehen – schon das Fehlen eines Arbeitszeugnisses wird bei einer Bewerbung negativ bewertet.

Noch viel wichtiger ist, dass die Form und der Inhalt “stimmen”. Als Arbeitnehmer können Sie dafür sorgen, dass Ihr Arbeitszeugnis möglichst positiv über Ihre Person informiert.

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Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber als Rechtsanspruch

Deutschland ist eines der wenigen Länder in der Welt, das den Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses für Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende gesetzlich verankert hat (§ 109 der Gewerbeordnung). Hier ist auch festgelegt, dass die Beurteilung “wohlwollend” ausfallen muss, um dem Arbeitnehmer den weiteren Berufsweg nicht zu erschweren. Damit verfügen Sie über eine hervorragende Ausgangsposition, um die Formulierung Ihres Arbeitszeugnisses zu verhandeln.

Oft genug erledigen Chefs das Erstellen eines Arbeitszeugnisses nur als lästige Pflicht – dann schleichen sich schnell formale Fehler oder sogar ungewollte Abwertungen ein. Da alle Fehler oder falschen Einschätzungen künftig nur an Ihrer Person “hängenbleiben”, ist Rücksichtnahme auf den viel beschäftigten Chef völlig fehl am Platz.

Wie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis verhandelt wird

Auseinandersetzungen mit dem Chef führt keiner gern, aber wenn Sie das Unternehmen ohnehin verlassen, brauchen Sie ein solches Gespräch erst recht nicht zu scheuen. Und: Bringen Sie außerdem eine gute Verhandlungstaktik mit! Weisen Sie zunächst auf formale Fehler hin. Das Dokument muss den Titel “Zeugnis” oder “Arbeitszeugnis” tragen, auf Firmenpapier ausgedruckt und mit einem Ausstellungsdatum, das auf den Monatsletzten lautet, handschriftlich unterschrieben sein. Ihre persönlichen Daten, der Beschäftigungszeitraum, die Tätigkeitsbeschreibung, Weiterbildungen, die wohlwollende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ihre Kompetenzen und das Sozialverhalten dürfen nicht fehlen.

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Schon ein Rechtschreib- oder Grammatikfehler kann den Änderungswunsch begründen. Entsprechende Fehler sind ein guter Gesprächseinstieg, denn Ihr Verhandlungspartner befindet sich dann von Anfang an im Rückstand. Achten Sie auf die Zeugnisformulierungen, denn wenn Sie eine Aufgabe “sehr gut” erledigt haben, entspricht dies der Note 2. Für die Note 1 muss dann schon “stets sehr gut” im Zeugnistext stehen. Diese Systematik fortsetzend, haben Sie, wenn Ihre Arbeitsbereitschaft “gut” war, die Schulnote 3 erhalten!

DZP-TIPP: Sind Sie mit der Beurteilung in Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich konkrete Beispiele von ihm nennen, die seine Einschätzung begründen. Stellen Sie gleichzeitig Ihre Erfolge heraus und belegen Sie diese. Dann wird Ihr Chef das Ihnen ausgestellte Zeugnis zumindest überdenken – und voraussichtlich auch die von Ihnen bemängelten Stellen positiv korrigieren.

Arbeitszeugnis erstellen. Jetzt. Online.

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Arbeitszeugnis erstellen mit dem Online-Zeugnisgenerator – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Spätestens zum Ende eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist in Deutschland das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend.

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Ob einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis – wie geht Ihr Chef bei der Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses vor?

Große Konzerne haben eine eigene Personalabteilung mit erfahrenem Fachpersonal. Die Erstellung des Arbeitszeugnisses übernimmt hier oftmals eine teure Software. Kleinere Betriebe, wie Handwerker oder andere kleine und mittelständische Unternehmen, können oder wollen kein teures Zeugnisprogramm anschaffen und sind zudem oftmals nicht mit der Zeugniserstellung im Detail vertraut.

Vereinzelt greift man auf ein Fachbuch zurück, um sich die richtigen Formulierungen herauszusuchen. Teilweise verwendet der Chef als Vorlage für Ihr Zeugnis die Arbeitszeugnisse ehemaliger Mitarbeiter, bei denen er dann lediglich die Grunddaten austauscht. Andere Arbeitgeber geben ihren Angestellten die Möglichkeit, sich ihr eigenes Zeugnis zu schreiben, das der Chef nur noch unterzeichnen muss.

Arbeitszeugnis schreiben? Das Zeugnis Portal bietet Ihnen jetzt die optimale Unterstützung beim Erstellen Ihres Arbeitszeugnisses: den Online-Zeugnisgenerator.

Sie füllen einfach die Personen- und Arbeitsverhältnis-relevanten Felder aus, und gleichzeitig erstellt sich Ihr Arbeitszeugnis wie von selbst. Fast alle Berufe sind hinterlegt, und mit jedem Beruf ist eine große Auswahl passender Tätigkeitsbeschreibungen verknüpft. Sollte Ihr Beruf nicht dabei sein, können Sie ihn per Klick einfach hinzufügen.

Sämtliche Textbausteine sind so aufgebaut, dass sie als fertig erstelltes Zeugnis ein von A bis Z wohlformuliertes, perfektes Arbeitszeugnis ergeben, welches Sie als Blocksatz-formatiertes Worddokument oder pdf herunterladen und speichern können. Und nicht nur das. Auch der Zeugnis-Aufbau und die Reihenfolge der Zeugniskomponenten entsprechen dem aktuellen Stand der in Deutschland üblichen Praxis.

Sie selbst bestimmen die Note eines jeden Textbausteins und innerhalb der Bewertungen  sehr gut  –  gut  –  befriedigend  –  ausreichend steht Ihnen jeweils eine große Auswahl an Textbausteinen zur Verfügung. Aktuell sind dies mehr als 3.500 geprüfte Texte.

Probieren Sie es aus. Lassen Sie sich von unserem Online-Zeugnisgenerator überzeugen.

DZP-TIPP: Generieren Sie als Arbeitgeber das Arbeitszeugnis für Ihren Mitarbeiter direkt mit unserem Online-Zeugnisgenerator und drucken Sie das Worddokument oder pdf anschließend auf Ihrem Geschäftsbriefbogen aus. Als Arbeitnehmer können Sie die erzeugte Word-Datei Ihrem Arbeitgeber übermitteln und ihm diese somit als Vorlage für Ihr Arbeitszeugnis zur Verfügung stellen.

Wie erkennt man die Note im Arbeitszeugnis?

Wie erkennt man die Note im Arbeitszeugnis?

Die Gesamtnote im Arbeitszeugnis wird nicht nur durch die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, auch Zufriedenheitsformel genannt, ausgedrückt

Sehr häufig fragen sich Arbeitnehmer, die ein Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis erhalten haben, wie der Arbeitgeber ihn in diesem Zeugnisdokument bewertet hat. Denn die tatsächliche Beurteilung erschließt sich beim Arbeitszeugnis nicht auf einen Blick.

Einen ersten wichtigen Hinweis liefert die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, auch “Zufriedenheitsformel” genannt.

MACHEN SIE DEN ARBEITSZEUGNIS CHECK

Dieser im Verhältnis recht kurze Satz ist für den Zeugnis-Laien im Text jederzeit schnell identifizierbar. Die Notenzuordnung schaut hier wie folgt aus:

  • Note 1:
    Herr Müller hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • Note 2:
    Herr Müller hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • Note 3:
    Herr Müller hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • Note 4:
    Herr Müller hat seine Aufgaben zufriedenstellend erledigt.

PROFESSIONELLE ZEUGNISERSTELLUNG

Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung

Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ist jedoch nur ein wichtiger Indikator für die Gesamteinschätzung und macht letztendlich nur “die halbe Miete” bei der Beurteilung Ihrer Leistungen (der Note im Arbeitszeugnis) aus.

Denn auch die Zeugniseinleitung, die Positions- und Aufgabenbeschreibung, das Sozialverhalten und die Schlussformel sowie der Check auf Vollständigkeit, die Anordnung der Zeugniskomponenten, die äußere Form und die Rechtschreibung bilden erst in ihrer Gesamtheit eine bewertbare Beurteilungsgrundlage für Ihr Arbeitszeugnis.

DZP-TIPP: Die Zufriedenheitsformel stellt lediglich einen ersten Indikator für die Gesamtnote im Arbeitszeugnis dar. Wenn Sie detaillierte Informationen über das haben möchten, was in Ihrem Zeugnis tatsächlich steht, finden Sie in unserem Experten-Finder in jedem Fall einen professionellen Zeugnisdienstleister.

Warum keine eindeutige Schulnote im Arbeitszeugnis?

Warum keine eindeutige Schulnote im Arbeitszeugnis?

Durch Fließtext wird die Schulnote im Arbeitszeugnis ausgedrückt

Noten nach dem Schulnotensystem sind eindeutig und lassen keinen Spielraum für Interpretationen. In der Welt der Arbeitszeugnisse sieht das jedoch ganz anders aus.

Hier gilt in Anlehnung an die Artikel 2 und 12 des Grundgesetzes (GG) die Wohlwollenspflicht, die durch eine der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entsprechende Zeugnisformulierung zum Ausdruck kommen soll.

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Die Wohlwollenspflicht

Dieser wohlgemeinten Vorgabe folgend hat sich im Laufe der Zeit eine Vielfalt an vorformulierten Textbausteinen entwickelt, die, jeder auf seine Art, mit umschreibenden Worten in ausführlicher Weise das umtexten, was die Schulnote schlicht und einfach auf den ersten Blick bildlich ausdrückt. Künstliche Wortkonstrukte wie “Zeugnis-Code” oder “Geheim-Code im Arbeitszeugnis” haben hierin ihren fruchtbaren Nährboden erhalten. Der Zeugnisempfänger ist verunsichert und die Diskussionsforen sind voll von Fragen und Antwortversuchen.

Was also von der Wohlwollenspflicht bleibt, ist der Deutungspielraum im Zeugnistext. Denn es wird immer wieder genau so viele unterschiedliche Interpretationen eines Zeugnisses geben, wie es Zeugnis-Interpretatoren gibt.

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Der Online-Zeugnisgenerator

Das Zeugnis Portal bietet Ihnen mit seinem  Online-Zeugnisgenerator die perfekte Lösung. Die hier verwendeten und geprüften Textbausteine sind den Schulnoten  sehr gut =1,  gut=2,  befriedigend=3  und  ausreichend=4  eindeutig und durchgängig zugeordnet. Hier sehen Sie sofort, welcher Note das von Ihnen erstellte Zeugnis entspricht – transparent und ohne Geheimcode. Geben Sie zunächst Ihre Daten wie Vorname, Nachname, Beruf, Eintrittsdatum etc. ein. Anschließend klicken Sie auf die einzelnen Zeugniskomponenten wie Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnis und wählen aus den vorgeschlagenen, wohlformulierten Texten Ihre Sätze aus. Zum Schluss noch doc und/oder pdf Download – fertig.

DZP-TIPP: Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Schulnoten im einzelnen Ihr Arbeitszeugnis enthält, fragen Sie einen Experten, den Sie bequem über unseren Expert-Finder finden.

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