Arbeitszeugnis Frist…
Eine Arbeitszeugnis Frist – das heißt, wann der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis auszustellen hat, ist nicht ganz exakt festgelegt. Eine “automatische” Frist für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses seitens des Arbeitgebers gibt es nicht. Daher sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis unbedingt schriftlich anfordern und hier können Sie auch eine entsprechende Frist setzen.
Folgende Fristen sollen dabei als Richtwerte dienen:
Zwischenzeugnis nach Vorgesetzten-Wechsel: 4 Wochen
Zwischenzeugnis nach eigener Kündigung: eine Woche (wenn Sie nicht schon einen neuen Job haben)
Zwischenzeugnis nach Kündigung durch den AG: 3 Tage
Arbeitszeugnis nach Austritt aus der Firma: 4 Wochen