Arbeitszeugnis Code Krankheit…
Der Arbeitszeugnis Code Krankheit unterliegt dem Geheimcode der in Arbeitszeugnissen verboten ist. Sollten Sie in Ihrem Arbeitszeugnis einen der nachfolgenden Codes finden, so empfehlen wir Ihnen, sofort eine Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Dieser wird Ihnen weiterhelfen, sich gegebenenfalls vor Gericht gegen diese Formulierung zur Wehr zu setzen.
Folgende Formulierungen können für den Arbeitszeugnis Code Krankheit stehen:
- “…wir wünschen alles Gute und Gesundheit…” (war sehr häufig krank)
- “…er stand stets voll hinter uns…” (Alkoholkrank)
- “…wir wünschen viel Gesundheit und Glück…” (war sehr häufig krank)
- “…im Betrieb sehr beliebt…” (Alkoholkrank)
Hinweise auf Krankheitsbedingte Fehlzeiten haben ebenso nichts im Arbeitszeugnis zu suchen.
“Krankheitsbedingte Fehlzeiten darf der Arbeitgeber nicht in das dem Arbeitnehmer zu erteilende Zeugnis aufnehmen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine eineinhalbjährige krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung vorgelegen hat.” ArbG Frankfurt/M. 19.3.1991 – 8 Ca 509/90