Arbeitszeugnis Code Diebstahl…
…unterliegt dem Geheimcode der in Arbeitszeugnissen verboten ist. Sollten Sie Geheimcode in Ihrem Arbeitszeugnis finden, so ist dies ein Fall für den Anwalt.
Folgende Formulierungen können für den Arbeitszeugnis Code Diebstahl stehen:
- “…in ihrem und im Firmeninteresse…”
- “…in seinem und im Interesse der Firma…”
Für das Arbeitszeugnis besteht eine Wohlwollenspflicht. Darunter versteht man, dass keinerlei Informationen im Arbeitszeugnis– auch keine codierten – zugefügt werden dürfen, die bei späterer Jobsuche Schwierigkeiten für den Arbeitnehmer bereiten könnten.
Auf der anderen Seite steht dieser Tatsache die Wahrheitspflicht gegenüber. Wenn also ein Mitarbeiter heimlich etwas eingesteckt hat, und dies der Kündigungsgrund ist, warum sollte der Arbeitgeber dies nicht auch im Zeugnis mitteilen dürfen? Zumal der neue Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben sollte, zu wissen, was für einen neuen Mitarbeiter er sich da ins Haus holt. Möglicherweise kann aus dieser “Nicht-Information” sogar ein Schadensanspruch abgeleitet werden.
Wir raten in diesem Fall unbedingt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und mit ihm abschließend zu klären, was und wie es im Arbeitszeugnis und hier ganz speziell im Ausstellung- bzw. Kündigungsgrund geschrieben werden darf.