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Arbeitszeugnis ABC

Arbeitszeugnis anfordern…

…können Sie jederzeit. Folgende Faustregeln gibt es:

Arbeitszeugnis: Ein Arbeitszeugnis wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und soll mit den Arbeitspapieren ausgehändigt werden. Allerdings können Sie bereits zum Zeitpunkt der Kündigung ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber verlangen. Hier finden Sie alles zur Fälligkeit und den Fristen beim Arbeitszeugnis.

Zwischenzeugnis:  Das Zwischenzeugnis fordert der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber an. Gründe für die Ausstellung sind:

Wechsel des Vorgesetzten
Versetzung
Beförderung
Freistellung als Betriebsrat
Erziehungsurlaub

Wichtig: Eine Gesetzesregelung besteht für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses nicht. Lesen Sie hier alles über den Sinn und Zweck von Zwischenzeugnissen.

Praktikumszeugnis: Praktikanten haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (“Praktikumszeugnis”) bei Beendigung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen, ebenso wie jeder andere Arbeitnehmer.

Ausbildungszeugnis: Ein Ausbildungszeugnis ist dem Auszubildenden unaufgefordert von seinem Ausbildungsbetrieb auszustellen. Darauf hat der Auszubildende nach §16 BBG (Berufsbildungsgesetz) einen gesetzlichen Anspruch.

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