Arbeitszeugnis Abschlussformel…
…im Volksmund auch Danke-Bedauern-Formel genannt, befindet sich jeweils am Ende eines Arbeitszeugnisses. Wie es die Formel schon ausdrückt, werden hiermit der Dank, das Bedauern und gute Wünsche dem Zeugnis-Empfänger gegenüber zum Ausdruck gebracht.
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Abschlussformel haben Sie nicht, jedoch hat sich diese Form der Danksagung im Allgemeinen etabliert.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören damit nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen.
BAG Urteil vom 11. 12. 2012 – 9 AZR 227/11