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Ein gutes Arbeitszeugnis – individuelle Leistungsbewertung oder Lob von der Stange?

Ein gutes Arbeitszeugnis kann im beruflichen Leben Weichen stellen, ein schlechtes Wege verbauen.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen verpflichtet (§109 Gewerbeordnung). Voraussetzung ist, dass ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis besteht oder bestand. Wichtig ist, dass die Holschuld, also der Akt, in den Besitz des Zeugnisses zu gelangen, beim Arbeitnehmer liegt. Mit der Art und Weise der Erfüllung dieser Forderung wird allerdings auch seine Interessenlage berührt. Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung des Arbeitszeugnisses eine eigene, differenzierte Motivationslage. Sie pendelt in der Regel zwischen objektiver Leistungsbewertung und der Abwägung, vertretbar positiv zu tendieren, um Streitfragen zu vermeiden.

Dass sich dabei auch das eine oder andere negative Motiv einschleichen kann, bleibt zu beachten.

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Wichtiges Motiv – Arbeitszeugnis als Zankapfel vermeiden

Klingt etwas banal, ist aber bei Kriterien für die Erstellung des Arbeitszeugnisses ganz vorne. Im Zweifel drohen Auseinandersetzungen zum Inhalt vor dem Arbeitsgericht. Die Motivlage beim Arbeitgeber ist klar, diese Belastung für das Unternehmen ist zu vermeiden. Im Ergebnis wird die positive Sicht betont und negative Aspekte werden sprachlich verklausuliert. Ein gutes Arbeitszeugnis als Weg des geringsten Widerstandes, ist durchaus gängige Praxis.

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Ein gutes Arbeitszeugnis – Chance für die berufliche Entwicklung

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Interesse, einem Arbeitnehmer seine berufliche Entwicklung durch ein schlechtes Zeugnis zu verbauen. Sein überwiegendes Motiv ist es, durch ein gutes Arbeitszeugnis keine Steine in den Weg zu legen. Er hat jedoch auch eine Verantwortung gegenüber anderen Arbeitgebern. Er muss diese in die Lage versetzen, den Arbeitnehmer richtig bewerten zu können. Eine mögliche Einstellungsentscheidung gegen andere Bewerber, auf Grund von positiven Übertreibungen in dem von ihm ausgestellten Arbeitszeugnis, ist nicht sein Motiv.

Ein gutes Arbeitszeugnis spiegelt beide Aspekte wieder.

Das instrumentalisierte Arbeitszeugnis – Es gibt auch negative Motive

Ein gutes Arbeitszeugnis kann auf den zweiten Blick auch eine instrumentalisierte Keule gegen den Arbeitnehmer sein. Gründe können im persönlichen Bereich liegen, nachhaltige Zerwürfnisse mit Vorgesetzten oder Eigentümern des Unternehmens. Aber auch strategische Erwägungen kommen als Motiv in Frage. Zum Beispiel den Weg eines scheidenden Mitarbeiters zu direkten Wettbewerben erschweren, weil er dort ein fachlicher Zugewinn wäre.

Hier greift die Geheimsprache der Personalabteilungen. Wohlklingende Formulierungen stehen für negative Eigenschaften oder vermeintliche Schwächen. Auch wenn Geheimcodes verboten sind, sie gibt es und sie sind teilweise in ihrer eigentlichen Absicht schwer nachzuweisen.

DZP-TIPP: Prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis mit unserem 10-Punkte-Zeugnis-Check, oder empfehlen Sie Ihrem Arbeitgeber, das Zeugnis mit unserem Zeugnisgenerator zu erstellen, damit ist die Erstellung eines schlechten Arbeitszeugnisses aus Unwissenheit ausgeschlossen.

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