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Geselligkeit gehört nicht in ein Arbeitszeugnis!

In einem Arbeitszeugnis dürfen keine offenkundig negativen Formulierungen stehen.

Doch jeder Personalchef weiß, wie er seinen Berufskollegen Eigenschaften und Verhaltensweisen von Menschen mitteilt, die ein Arbeitgeber eher als schwach beurteilt. Diese auf den ersten Blick positiven Formulierungen transportieren über “Geheimcodes” das, was eigentlich nicht gesagt werden darf.

ZEUGNISSPRACHE ENTSCHLÜSSELN LASSEN

Richtig liegt, wer Böses dabei ahnt

Um Personalchef-Codes zu entschlüsseln, denken Sie einfach “um die Ecke”. Auf den ersten Blick klingt es vielleicht erfreulich, wenn einem Mitarbeiter Geselligkeit bescheinigt wird. Geselligkeit aber bedeutet im Geheimcode der Personalverantwortlichen: Diese Mitarbeiterin hat Alkoholprobleme, sie ist tablettenabhängig oder nimmt gar illegale Drogen. In Zeiten zunehmender Sensibilisierung für sexuelle Belästigungen kann diese Formulierung im Zeugnis eines Mannes auch bedeuten: Er ist ein “Grabscher”, hat seine Finger also bei Kolleginnen häufig dort, wo sie nicht hingehören. Ein Personalchef zuckt auch dann zusammen, wenn er Formulierungen wie diese findet: “Er/Sie beweist stets ein offenes Ohr für die Belange der Belegschaft”. Sie bedeuten, dass diese Menschen beinharte Vertreter von Arbeitnehmerinteressen sind. Sie haben als Gewerkschaftler oder Betriebsräte destruktiv und ohne Augenmaß die Belange der Arbeitnehmer in den Vordergrund gestellt. Dabei weiß ein politisch kultivierter Personalchef Engagement für die Belegschaft durchaus zu schätzen – wenn dieses dem Wohl des Unternehmens nicht schadet.

ARBEITSZEUGNIS GENERIEREN

Gut ist, was konkrete Tätigkeiten beschreibt

Auch das, was nicht im Zeugnis steht, ist aussagekräftig. Wenn Ihnen lediglich bestätigt wird, ein gutes Verhältnis zu Kollegen zu besitzen – und nicht auch zu Vorgesetzten! – dann bereiteten Sie der Chefetage offensichtlich viel Ärger. Der Klassiker der Schlüssel Codes von Personalchefs ist unverändert dieser Satz: “Er/Sie kommt stets pünktlich”, denn er bedeutet: Dieser Mensch ist in beruflicher Hinsicht ein Totalausfall, er erbringt nur ausreichende Leistungen. Gut hingegen ist eine ganz konkrete Tätigkeitsbeschreibung, zum Beispiel für eine Zeitungsjournalistin: “Sie ist als Lokalredakteurin für Großdorf zuständig und übernimmt hier alle Tätigkeiten vom Recherchieren und Texten über Fotografieren und Kontaktpflege bis hin zu Layout und Schlussredaktion”. Hier versteckt sich keine Geheimbotschaft, der Satz bedeutet genau das, was dort steht – nichts anderes.

DZP-TIPP:  Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrem Arbeitszeugnis um. Wenn Sie kein Fachmann auf diesem Gebiet sind, sollten Sie unbedingt Rat einholen. Sie finden diese Zeugnis-Experten in unserem Experten-Finder.

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