Die Arbeitszeugnis Unterschrift ist zwingend
Mit dem Arbeitszeugnis verbrieft der Arbeitgeber Ihre Leistungen und Ihre Position am bisherigen Arbeitsplatz.
Wenn das Zeugnis positiv und wohlwollend abgefasst ist, können Sie damit bei Ihren nächsten Bewerbungen Ehre einlegen.
Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitszeugnis von möglichst höchster Stelle unterschrieben wird.
Wer darf Ihr Arbeitszeugnis unterschreiben?
Das ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Sie haben kein gesetzliches Anrecht darauf, dass der oberste Konzernchef persönlich Ihr Zeugnis unterschreibt. Manchmal ist es der Personalleiter mit Prokura, der sämtliche Zeugnisse unterzeichnet. Andernorts überlassen die Chefs es den Abteilungsleitern, scheidenden Mitarbeitern ein Zeugnis mit auf den Weg zu geben, das diese dann auch unterschreiben.
Selbst wenn die Abschiedsformel in Ihrem Zeugnis darauf hindeutet, dass man ehrlich bedauert, Sie als Mitarbeiter verloren zu haben, kann diese Aussage jedoch gleichzeitig dadurch entkräftet werden, wenn ein “Niemand” seine Unterschrift unter das Zeugnis “gekritzelt” hat, aus der nicht hervorgeht, welchen Rang der Unterschreibende innerhalb der Firmenhierarchie innehat. Theoretisch könnten in solch einem Fall Ihr Kollege, der Praktikant oder sogar Sie selbst diese Unterschrift geleistet haben.
Ein Arbeitszeugnis ohne Unterschrift ist wertlos
Das weiß auch Ihr bisheriger Chef. Wenn er sich also weigert, seine Unterschrift ordnungsgemäß unter Ihr Arbeitszeugnis zu setzen, muss er einen Mitarbeiter damit beauftragen, der Ihnen gegenüber weisungsberechtigt war. Es muss nicht der Geschäftsführer persönlich sein, es sei denn, dieser war Ihr einziger Vorgesetzter.
Deutlich sollte werden, dass die Unterschrift von jemandem stammt, dem Sie unterstellt waren, z. B. durch einen Titel wie Hauptabteilungsleiter. Hatten Sie nur die Geschäftsleitung über sich, muss das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsleitung ausgestellt bzw. unterschrieben sein. Dennoch gilt: zwei Unterschriften unter dem Zeugnis erhöhen dessen inhaltliche Glaubwürdigkeit.
Formale Beanstandungen
Diese können Sie guten Gewissens geltend machen, wenn Sie feststellen, dass Ihr Arbeitszeugnis fehlerhaft ist, z. B. enthält es Rechtsschreibfehler, Passivformulierungen oder das Ausstellungsdatum ist nicht korrekt. Das könnte – wie geschehen – dann so aussehen: Ihr Chef ist nicht sehr erfreut darüber, dass Sie auf eine Änderung Ihres Zeugnisses bestehen, und unterschreibt bewusst mit verstellter Kinderschrift. Das müssen Sie sich nicht bieten lassen. Sprechen Sie dann nochmals mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber – dann lassen sich bestimmt alle Steine aus dem Weg räumen.
DZP-TIPP: Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitszeugnis von Ihrem direkten Vorgesetzten und/oder dem Personalleiter unterzeichnet ist.