Was denkt sich der Chef bei dieser Formulierung im Arbeitszeugnis?
Jeder kennt es, jeder weiß es. Die Formulierung “Er sorgte stets für gesellige Stimmung” im Arbeitszeugnis ist die Höchststrafe für den ehemaligen Arbeitnehmer.
Er sorgte stets für gesellige Stimmung bedeutet, dass der Zeugnisempfänger ein Alkoholproblem hat.
Gibt es Zeugnisse mit diesem Textinhalt im wirklichen Arbeitsleben? Leider ja. Wir haben vor kurzem das Arbeitszeugnis eines Dachdecker-Helfers aus Düsseldorf erhalten und in diesem Zeugnis stand wortwörtlich: “Er sorgte stets für gesellige Stimmung im Kollegenkreis”.
Welche Absicht verfolgt der Arbeitgeber, wenn er seinen Mitarbeiter auf diese Weise nicht nur beurteilt sondern sogar verurteilt? Lassen Sie uns Ihre Einschätzung wissen und schreiben Sie Ihre Meinung in unser Forum. Kennen Sie eine Arbeitskollegin oder einen Arbeitskollegen, der alkoholabhängig ist? Wie gehen die Vorgesetzten mit dieser Situation um? Welche Auswirkungen hat die Alkoholsucht der einen Kollegin bzw. des einen Kollegen auf das ganze Team? Wir sind gespannt und freuen uns auf Ihren Diskussionsbeitrag.
Einerseits gibt es die Wahrheitspflicht. Das bedeutet, dass Zeugnisse der Wahrheit entsprechen müssen (BAG Urteil vom 17.2.1988 – 5 AZR 638/86).
Andererseits kennen wir alle die Wohlwollenspflicht. Der Gesetzgeber hat mit § 109 Abs. 2 GewO (BAG Urteil vom 12.08.2008 – Az. 9 AZR 632/07 ) folgendes Gesetz erlassen: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Leistung und Sozialverhalten sind im Arbeitszeugnis zutreffend und wohlwollend zu beurteilen. Von Wohlwollen kann bei einer solchen Zeugnisformulierung wie oben jedoch absolut keine Rede sein.
DZP-TIPP: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis Geheimcodes oder negative Formulierungen enthält, holen Sie den Rat eines Zeugnis-Experten ein. Lassen Sie diese Textpassagen in jedem Fall prüfen und von Ihrem Arbeitgeber aus dem Zeugnis entfernen.