Arbeitszeugnis Ausbildung…
…jeder Auszubildende hat nach Beendigung seiner Lehrzeit ein Anrecht auf Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses. Dies ist in §16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) fest verankert.
Auch Arbeitgeber, die ihre Auszubildenden in ein festes Anstellungsverhältnis übernehmen, sind verpflichtet, ein Ausbildungszeugnis, unabhängig vom weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses, auszustellen. Eine Zeile im Arbeitszeugnis, wie zum Beispiel “…nachdem er eine Ausbildung in unserem Betrieb erfolgreich abgeschlossen hat, haben wir ihn als … übernommen.” reicht nicht aus.